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   BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80   

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https://dejure.org/1980,657
BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80 (https://dejure.org/1980,657)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1980 - KVR 1/80 (https://dejure.org/1980,657)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1980 - KVR 1/80 (https://dejure.org/1980,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Marktbeherrschung - Entscheidung über Marktbeherrschung - Beschwerdegericht - Bedeutung des Marktanteils - Marktanteil - Wettbewerb - Relevanter Markt - Überragende Marktstellung - Wettbewerbsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 62
  • NJW 1981, 1786
  • MDR 1981, 383
  • GRUR 1981, 365
  • GRUR 1981, 369
  • DB 1981, 1030
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80
    Auch unter Berücksichtigung der Dynamik dieses Geschehens und seines Ablaufs in verschiedenen Marktphasen wird im Rahmen der vom Gesetz erfaßten Unternehmens- und Marktgrößen eine Prognose dahin ermöglicht, ob durch einen Zusammenschluß die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs ernstlich gefährdet wird (BGHZ 71, 102, 125) [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77].

    Gegenüber der entscheidenden Bedeutung struktureller Gesichtspunkte treten im Rahmen der Zusammenschlußkontrolle, bei der im Wege einer Prognose zu prüfen ist, ob zu erwarten ist, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, die vom aktuellen Wettbewerbsverhalten bestimmten Wettbewerbsverhältnisse zurück (BGHZ 71, 102, 116 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]; 77, 279, 291 f; vgl. dazu neuerdings Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem Entwurf der Vierten Novelle BT-Drucks. 8/3690 S. 26 links).

    Dies ergibt sich schon daraus, daß die Zusammenschlußkontrolle auf längerfristige strukturelle Wirkungen abhebt (BGHZ 71, 119 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der Vierten Novelle, BT-Drucks. 8/2136 S. 12 rechts) und Wettbewerbsverhalten sich allenfalls nach allgemeinen Mustern prognostizieren läßt (BGHZ 71, 122 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80
    Verfehltermaßen habe das Beschwerdegericht dem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1976 (BGHZ 68, 24, 29 [BGH 16.12.1976 - KVR 2/76] - Valium) den unzutreffenden Obersatz entnommen, der Marktanteil könne schon für sich allein die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung rechtfertigen, sofern die erforderliche Gesamtwürdigung nicht ergebe, daß andere wettbewerbsrelevante Umstände einen überragenden Verhaltensspielraum ausschlössen.
  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80
    Gegenüber der entscheidenden Bedeutung struktureller Gesichtspunkte treten im Rahmen der Zusammenschlußkontrolle, bei der im Wege einer Prognose zu prüfen ist, ob zu erwarten ist, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, die vom aktuellen Wettbewerbsverhalten bestimmten Wettbewerbsverhältnisse zurück (BGHZ 71, 102, 116 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]; 77, 279, 291 f; vgl. dazu neuerdings Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem Entwurf der Vierten Novelle BT-Drucks. 8/3690 S. 26 links).
  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80
    Dazu bestand jedoch mangels näherer Begründung dieser Zweifel kein Anlaß (BGHZ 51, 371, 377).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Dabei kommt - im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle - den die Marktstruktur bestimmenden Merkmalen eine besondere Bedeutung zu (BGHZ 79, 62, 66 f. - Klöckner-Becorit; BGHZ 88, 284, 289 f. - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).
  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Soweit der Bundesgerichtshof dem erreichten Marktanteil eine hohe Bedeutung beigemessen hat, weil er grundsätzlich die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ausweise und seine Verhaltensspielräume für die Zukunft erkennen lasse (BGH, Beschl. v. 7.3.1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2580 - Kampffmeyer-Plange; BGHZ 79, 62, 68 - Klöckner/Becorit), ging es um die Frage, ob ein Zusammenschluss die Entstehung einer einzelmarktbeherrschenden Stellung erwarten ließ.
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2012 - Kart 4/11

    VoD-Plattform "Amazonas" der Privatsender verboten

    Es ist eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.1980 KVR 1/80, WuW/E 1749, 1754 f. KlöckneriBecorit-Strebausbauanlagen), in welche neben den zu erwartenden negativen auch die voraussichtlich positiven Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf die Struktur desselben relevanten Marktes einzubeziehen sind (vgl. Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 36 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2010 - 2 Kart 6/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von 59 Tankstellenbetrieben in Sachsen und

    Maßgebend hierfür ist eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (BGH WuW/E BGH 1824, 1827 f. - Tonolli-Blei- und Silberhütte Braubach; BGHZ 79, 62, 66 f. - Klöckner-Becorit ; KG WuW/E OLG 3051, 3072 - Morris-Rothmans; BGHZ 178, 285, Rdn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; BGH, Beschluss v. 20.04.2010 - KVR 1/09 - Phonak , Rdn. 54).

    Im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle kommt den die Marktstruktur bestimmenden Merkmalen eine besondere Bedeutung zu (BGHZ 79, 62, 66 f. - Klöckner-Becorit ).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07

    Phonak II

    Dabei kommt - im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle - den die Marktstruktur bestimmenden Merkmale eine besondere Bedeutung zu (BGHZ 79, 62, 66 f. - Klöckner-Becorit; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    In die notwendige Gesamtbetrachtung, auf deren Grundlage ein Zusammenschluß nach § 24 Abs. 1 GWB zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 71, 102, 108 - Kfz-Kupplungen; BGHZ 77, 279, 292 - Mannesmann-Brueninghaus; 79, 62, 65 ff. - Klöckner-Becorit), sind auch die ausländischen Sachverhalte, die auf die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Inlandsmarkt Einfluß haben, einzubeziehen.
  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

    Das Kammergericht geht zutreffend davon aus, daß bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, ob ein Zusammenschluß die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten läßt, dem bereits erreichten Marktanteil insofern eine hohe Bedeutung zukommt, als er grundsätzlich die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ausweist und weitgehend auch dessen Verhaltensspielraum für die Zukunft ermessen läßt (vgl. BGHZ 79, 62, 68 - Klöckner/Becorit).

    Bei einer solchen Sachlage ist es erforderlich, wie es das Kammergericht getan hat, in einer zusammenfassenden Schau der Gesamtauswirkungen der strukturellen Wettbewerbsbedingungen wie auch des Wettbewerbsverhaltens der Unternehmen auf dem relevanten Markt zu prüfen, ob sich die Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluß weiter dergestalt ändern werden, daß ein wesentlicher Wettbewerb nicht entscheidend zum Tragen kommen wird (vgl. dazu BGHZ 79, 62, 67 - Klöckner/Becorit; 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Der Senat hat bereits entschieden (BGHZ 79, 62, 65 f. - Klöckner-Becorit; vgl. zum gleichgelagerten Problem bei § 23 a Abs. 1 Nr. 2 GWB: Senat, Beschl. v. 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E 2231, 2237 - Metro/Kaufhof), daß die Vermutung des § 22 Abs. 3 Satz 1 GWB auch bei der Fusionskontrolle nach § 24 Abs. 1 GWB nur dann Anwendung findet, wenn das Gericht das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung weder auszuschließen noch zu bejahen vermag.
  • BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82

    Fusionsrechtliche Prüfung eines Gemeinschaftsunternehmens

    Es ist weiter mit Recht davon ausgegangen, daß für die Frage, ob zwischen den als Oligopol bezeichneten Unternehmen im Innenverhältnis wesentlicher Wettbewerb besteht, eine über die Beurteilung der strukturellen Wettbewerbsbedingungen hinausgehende Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, insbesondere der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse,vorzunehmen ist (vgl. BGH WuWE 1824, 1827 - Blei- und Silberhütte Braubach; BGHZ 79, 62, 67 - GRUR 1981, 365, 368 = WuWE 1749, 1754, 1755 - Klöckner-Becorit).

    Das Kammergericht konnte daher die angefochtene Untersagungsverfügung aufheben; zu weiteren Ermittlungen (§ 69 Abs. 1 GWB) war es nicht verpflichtet; weitere konkrete Aufklärungsmöglichkeiten hat das Bundeskartellamt nicht aufgezeigt (vgl. BGHZ 51, 371, 377 - Schnellfilter; BGH GRUR 1981, 365, 366 - WuWE 1749, 1750 - Klöckner-Becorit).

  • BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91

    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Prognose, ob ein Zusammenschluß die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten läßt, den bereits erreichten Marktanteilen der sich zusammenschließenden Unternehmen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 79, 62, 68 - Klöckner/Becorit; BGH, Beschl. v. 7. März 1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2580 - Kampffmeyer/Plange).
  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

  • BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85

    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

  • VG Köln, 15.05.2003 - 1 K 2183/01
  • LG Köln, 07.05.2013 - 88 O (Kart) 81/11

    Kartellrechtlicher Anspruch eines regionalen Kabelnetzbetreibers gegen einen

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2012 - Kart 6/11

    Begriff der Verfügung i.S. von §§ 61 Abs. 1 , 63 Abs. 1 GWB; Zulässigkeit

Redaktioneller Hinweis

  • Klöckner-Werke AG/Becorit Grubenausbau GmbH

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